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Werte Vereinsmitglieder
Aus gegebenem Anlass und durch Beschluss der Regierungsbehörden und deren Verordnungen, bleibt das Vereinsheim bis auf weiteres geschlossen.
Sämtliche Vereins-Veranstaltungen werden hiermit bis auf weiteres abgesagt, dies betrifft derzeit im Einzelnen folgende Veranstaltungen:
- Jahreshauptversammlung
- Kassenstunden
- Arbeitseinsätze
- wöchentliche Jugendangelstunden
Die Jahreshauptversammlung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt nachgeholt.
Weitere Veranstaltungen werden ggf. auf einen späteren Zeitpunkt verlegt.
Die neuen Termine und die Öffnung des Vereinsheimes für Kassenstunden, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Der Stichtag 31.03. zur Entrichtung des Jahresbeitrages, wird auf einen Monat nach Wiedereröffnung des Vereinsheimes und damit durchführbarer Kassenstunden verlegt.
Den Vereinsmitgliedern bieten wir wieder die Möglichkeit, ihren Mitgliedsbeitrag (inkl. der Kaution der zu leistenden Arbeitsstunden und einer Portogebühr in Höhe von 1,-€), per Überweisung zu tätigen.
Durch die entfallene Jahresabschlussversammlung bleiben Mitgliedsbeiträge unverändert.
Der zu zahlende Betrag beträgt somit:
für Vollzahler: 76,- €
für Vollzahler mit Kaution: 196,- €
für Jugendliche und Auszubildende unter 18Jahren: 26,- €
für Jugendliche und Auszubildende ab 18 Jahren: 145,- €
Überweisung auf Vereinskonto:
Kontoinhaber: Angelsportverein Treffurt e.V.
Bank: Wartburg-Sparkasse
BLZ: 840 550 50
IBAN: DE90 8405 5050 0000 0125 64
BIC: HELADEF1WAK
Wichtig!
Durch Einführung der neuen Fischereianwendungsverordnung und deren Umsetzung, wird in diesem Jahr erstmalig (nach kompl. erfolgter Bezahlung der Beiträge und Gebühren), ein Erlaubnisschein zum Fischfang (Fischereierlaubnisschein) ausgegeben. Dafür ist es notwendig eine Kopie/Foto des jeweiligen Fischereischeines, woraus Inhaber, Datum der Erstellung und Laufzeit ersichtlich ist, an unseren Kassenwart zu senden (z.B. als Foto via WhatsApp oder als Fotokopie im Briefkasten oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Bei späterer Bezahlung zu den jeweiligen Kassenstunden ist dieser mitzubringen.
Ohne vollständige Entrichtung des Beitrages und Zusendung einer Kopie/Fotos des Fischereischeines keine Angelgenehmigung!
Angeln ist nur nach vollständiger Entrichtung der Beiträge und mit für das jeweilige Jahr geltenden Erlaubnisschein zum Fischfang gestattet!
Der Vorstand
Angelsportverein Treffurt