Hier eine Übersicht der Beschlüsse der Mitglieder aus der Jahresabschlußversammlung vom 24.11.2018
Jahresbeitrag für das Kalenderjahr 2019:
für die aktive Mitgliedschaft (Vollzahler u. Rentner) 75,00 €, Kaution für die Pflichtarbeitsstunden 20,00 € pro Stunde,
6 zu leistende Pflichtarbeitsstunden (somit 120,00 € Kaution wird im Voraus kassiert)
ruhende Mitgliedschaft 30,00 €
Schüler/Studenten 25,00 €
Andere Beiträge und Gebühren bleiben unverändert.
Angelverbot zu Vereinsveranstaltungen:
Ab dem 01.01.2019 herrscht ein Angelverbot zu folgenden Vereinsveranstaltungen:
Anangeln, Abangeln, Königsangeln sowie dem Sommerfest des Vereins.
Anfütterverbot:
Hinweis:
Gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet „Werraaue Treffurt“, ist ein Anfüttern
im Naturschutzgebiet untersagt. Dieses Verbot ist auch Bestandteil unserer
Pachtverträge für die dort befindlichen Teiche und es beinhaltet auch die Schuttgrube.
Durch Beschluss der Mitglieder am 24.11.2018 wird dies nun um folgendes erweitert:
Das Anfüttern in den stehenden Gewässern des ASV Treffurt ist
grundsätzlich verboten.
Die Benutzung eines Futterkorbes oder vergleichbarer Montagen ist erlaubt.
Gestattet ist die Benutzung von allen natürlichen Futtermitteln
(Mais, Partikelfutter (Grundfutter)).
Das Angeln mit „künstlichen“ Futtermitteln (z.B.: „Boilies“ oder „Frolic“) ist gestattet
Und zur Wiederholung, dieser Beschluss umfasst alle außerhalb des NSG
befindlichen stehenden Gewässern. Innerhalb des Naturschutzgebietes ist das
Anfüttern seit Bestehen des NSG untersagt.