Anpassungen / Änderungen an Verordnungen, Einführung Erlaubnisschein & Fangbuch

Werte Vereinsmitglieder, am 24.09.2020 wurde die neue Thüringen Fischereianwendungsverordnung (ThürFischAVO) veröffentlicht und ist somit rechtswirksam. Durch diese Verordnung sind einige zwingende Änderungen erforderlich.

 

Gemäß §9 der neuen ThürFischAVO müssen Fangerträge in einer gewissen Form protokoliert und diese auch aufbewahrt werden.

Gemäß §36 der neuen Verordnung müssen Erlaubnisscheine zum Fischfang bestimmte Angaben enthalten.

Durch diese Änderungen ist es notwendig die Betrags- und Gewässerordnung anzupassen.

Durch Vorstandsbeschluss vom 06.12.2020 sind diese notwendigen Änderungen durchgeführt worden.

 

Weiterhin ist auf Grund dieser gesetzlichen Vorgaben, der Vorstand gezwungen ab 2021 Fischereierlaubnisscheine und Fangbücher auszugeben.

Um den Aufwand für den Vorstand und die Mitglieder auch in Zukunft möglichst gering zu halten, wurde Erlaubnisschein und Fangbuch in einem Dokument vereint und durch Vorstandsbeschluss vom 13.11.2020 in ausreichender Anzahl in Druck gegeben.

 

Alle Änderungen werden selbstverständlich auf der nächst möglichen Mitgliederversammlung bekannt gemacht.

Da im Erlaubnisschein Angaben zum staatlichen Fischereischein erforderlich sind, ist es zwingend notwendig bei Entrichtung des Mitgliedsbeitrages einen gültigen staatlichen Fischereischein mitzubringen.

 

Petri,

 Der Vorstand

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