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Kontakt

Joachim Rupprecht
Werraweg 6
99830 Treffurt

Telefon: 
0170 / 1667846
email:
post@asv-treffurt.de

Beitragsordnung des Angelsportvereins Treffurt e.V.



I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die § 4, 5, und 6 der Satzung.

Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der jeweiligen Vereinsmitglieder.

II. Allgemeines

In dieser Beitragsordnung ist lediglich aus Gründen der Lesbarkeit von der gleichzeitigen

Verwendung der männlichen und weiblichen Form Abstand genommen worden.

Selbstverständlich ist jeweils sowohl die weibliche als auch die männliche Form gemeint.

III. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der

Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die

in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann

der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern

erbringen.

IV. Beschlussfassung und Bekanntgabe

1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 08.02.2020 die nachfolgende

Beitragsordnung beschlossen.

2. Die Beitragsordnung wird durch Aushang, auf der Homepage und Ausgabe bei

Beitragszahlung bekannt gemacht. Sie tritt mit Wirkung vom 31.03.2020 in Kraft.

3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung

neben der Satzung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch

für diese verbindlich.

V. Regelungen

1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich

erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

2. Gemäß §6 Satzung werden sämtliche Beiträge, Gebühren und Kautionen durch die

Mitgliederversammlung jährlich festgelegt. Fast die Mitgliederversammlung keinen Beschluss

verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei

unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.

3. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres zu entrichten.

Die Beitragszahlung hat zu Beginn und im Anschluss an die Jahreshauptversammlung oder zu

den Kassenstunden zu erfolgen. Die Kassenstunden werden mit der Einladung zur

Jahreshauptversammlung an jedes Mitglied übermittelt und zusätzlich auf der Homepage des

Vereins bekanntgegeben.

Bei Verzug wird ein Verzugsbeitrag fällig. Die Höhe des Verzugsbeitrages ergibt sich aus

Anlage A.

Wurde der fällige Jahresbeitrag nicht bis zur Jahresabschlussversammlung des laufenden

Kalenderjahres entrichtet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein. Für das Folgejahr muss ein

Antrag zur Neuaufnahme als Mitglied des ASV Treffurt e.V. mit allen Konsequenzen gestellt

werden.

4. Begründete Stundungs- oder Erlassgesuche sind rechtzeitig beim Vorstand, spätestens bis

1.September eines jeden Jahres, für Erlass künftiger Beiträge einzureichen. Dies beinhaltet

auch die Übernahme in eine ruhende Mitgliedschaft im Folgejahr. Über Stundung oder Erlass

entscheidet der Vorstand in einer Abstimmung in der nächsten Sitzung gemäß §10 der

Satzung.

5. Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und bis zum vollendeten 65.

Lebensjahr, müssen jährlich Arbeitsstunden zum Erhalt und /oder zur Pflege der

Vereinseigenen oder vom Verein gepachteten Gewässern, Einrichtungen und Anlagen

erbringen. 60% Schwerbehinderte und Rentner mit Vorlage des Rentenausweises, unabhängig

vom Alter, sind hiervon befreit.

6. Es ist im Voraus, zusätzlich zu der Beitragszahlung, eine Kaution für alle zu leistenden Stunden

beim Schatzmeister oder dessen Vertreter zu hinterlegen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden

nicht erfüllt, behält der Verein die Summe für jede nicht geleistete Stunde ein. Die

Rückerstattung der Kaution für die geleisteten Arbeitsstunden erfolgt letztmalig zu Beginn der

Jahresabschlussversammlung. Eine teilweise oder sofortige Auszahlung kann, in Absprache

mit dem Schatzmeister, unmittelbar nach Ableistung der Stunden erfolgen. Alle bis zum

letztmaligen Termin nicht ausgezahlten Beträge des laufenden Kalenderjahres behält der

Verein ein, unabhängig davon wie viele Stunden geleistet wurden. Eine Gutschrift für das

Folgejahr ist nicht vorgesehen. Vorstandsmitglieder und Fischereiaufseher des Vereins sind

von der Kaution befreit.

7. Um notwendige Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen zu organisieren, legt zum Ableisten der

Arbeitsstunden der Vorstand Termine für Arbeitseinsätze fest, diese sind dem jährlichen

Veranstaltungsplan zu entnehmen. Der Veranstaltungsplan wird den aktiven Mitgliedern bei

der Entrichtung des Jahresbeitrages übergeben und kann zusätzlich auf der Homepage

eingesehen werden.

8. Der Verein erhebt für eine aktive Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr, diese wird sofort nach

Aufnahme in den Verein mit dem kompletten Jahresbeitrag für das dann aktuelle

Kalenderjahr fällig. Die Höhe der Aufnahmegebühr ergibt sich aus der Anlage A zu dieser

Beitragsordnung

9. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergeben sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.

10. Mit der vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erhält jedes Mitglied eine

Jahresmarke für den Mitgliedsausweis.

Gemäß §14 des ThürFischGes ist das Angeln im jeweiligen Kalenderjahr erst mit der

vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erlaubt.

Jedes aktive Mitglied erhält (gemäß $36 ThuerFischAVO) nach Entrichtung des vollen

Jahresbeitrages (Beiträge und Gebühren gemäß Anlage A) einen Erlaubnisschein zum

Fischfang. Da dieser auch das Fangbuch des ASV Treffurt e.V. enthält, ist dieser nach Ablauf

der Geltungsdauer dem Vorstand zu übergeben (§9(1) ThuerFischAVO / § 14 Abs. 1

ThürFischG).

Gemäß §14 des ThürFischGes ist dieser neben dem Fischereischein bei der Ausübung der

Fischerei ständig bei sich zu führen.

11. Die Vereinssatzung regelt die Aufnahme neuer Mitglieder, den Vereinsaustritt sowie den

Ausschluss von Mitgliedern. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung

bereits geleisteter Beiträge.

12. Gemäß Satzung sind bei der Mitgliederversammlung nur aktive Mitglieder stimmberechtigt

13. Über alle in dieser Beitragsordnung nicht geregelten Vorfälle entscheidet der Vorstand.

14. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand in einer Sitzung, gemäß §10 der

Satzung, per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich

dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

VI. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Beitragsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,

so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vorstand ist dann

berechtigt und verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen in solche zu ändern, die dem

verfolgten Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.

Anlage A

Höhe der Beiträge:

a. Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder: 100,00€

b. Für aktive erwachsene Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 75,00€

c. Für aktive jugendliche Mitglieder und Auszubildende: 25,00€

d. Für ruhende Mitgliedschaft: 30,00€

e. Anzahl zu leistender Arbeitsstunden für aktive Mitglieder: 6

f. Kaution für zu leistende Arbeitsstunden. 20,00€ pro Stunde

(in Summe: 120,00€)

g. Für passive Mitglieder (Fördermitglieder): der Beitrag wird von diesen

Mitgliedern selbst festgelegt

h. Verzugsbeitrag: 5,00 €(pro Monat)

Download: Beitragsordnung