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Kontakt
Joachim Rupprecht
Werraweg 6
99830 Treffurt
Telefon: 0170 / 1667846
email: post@asv-treffurt.de
Beitragsordnung des Angelsportvereins Treffurt e.V.
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die § 4, 5, und 6 der Satzung.
Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der jeweiligen Vereinsmitglieder.
II. Allgemeines
In dieser Beitragsordnung ist lediglich aus Gründen der Lesbarkeit von der gleichzeitigen
Verwendung der männlichen und weiblichen Form Abstand genommen worden.
Selbstverständlich ist jeweils sowohl die weibliche als auch die männliche Form gemeint.
III. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der
Mitglieder. Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die
in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann
der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern
erbringen.
IV. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 08.02.2020 die nachfolgende
Beitragsordnung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung wird durch Aushang, auf der Homepage und Ausgabe bei
Beitragszahlung bekannt gemacht. Sie tritt mit Wirkung vom 31.03.2020 in Kraft.
3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung
neben der Satzung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch
für diese verbindlich.
V. Regelungen
1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich
erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
2. Gemäß §6 Satzung werden sämtliche Beiträge, Gebühren und Kautionen durch die
Mitgliederversammlung jährlich festgelegt. Fast die Mitgliederversammlung keinen Beschluss
verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei
unveränderten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
3. Der Jahresbeitrag ist bis spätestens zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres zu entrichten.
Die Beitragszahlung hat zu Beginn und im Anschluss an die Jahreshauptversammlung oder zu
den Kassenstunden zu erfolgen. Die Kassenstunden werden mit der Einladung zur
Jahreshauptversammlung an jedes Mitglied übermittelt und zusätzlich auf der Homepage des
Vereins bekanntgegeben.
Bei Verzug wird ein Verzugsbeitrag fällig. Die Höhe des Verzugsbeitrages ergibt sich aus
Anlage A.
Wurde der fällige Jahresbeitrag nicht bis zur Jahresabschlussversammlung des laufenden
Kalenderjahres entrichtet, erfolgt ein Ausschluss aus dem Verein. Für das Folgejahr muss ein
Antrag zur Neuaufnahme als Mitglied des ASV Treffurt e.V. mit allen Konsequenzen gestellt
werden.
4. Begründete Stundungs- oder Erlassgesuche sind rechtzeitig beim Vorstand, spätestens bis
1.September eines jeden Jahres, für Erlass künftiger Beiträge einzureichen. Dies beinhaltet
auch die Übernahme in eine ruhende Mitgliedschaft im Folgejahr. Über Stundung oder Erlass
entscheidet der Vorstand in einer Abstimmung in der nächsten Sitzung gemäß §10 der
Satzung.
5. Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und bis zum vollendeten 65.
Lebensjahr, müssen jährlich Arbeitsstunden zum Erhalt und /oder zur Pflege der
Vereinseigenen oder vom Verein gepachteten Gewässern, Einrichtungen und Anlagen
erbringen. 60% Schwerbehinderte und Rentner mit Vorlage des Rentenausweises, unabhängig
vom Alter, sind hiervon befreit.
6. Es ist im Voraus, zusätzlich zu der Beitragszahlung, eine Kaution für alle zu leistenden Stunden
beim Schatzmeister oder dessen Vertreter zu hinterlegen. Wird die Anzahl der Arbeitsstunden
nicht erfüllt, behält der Verein die Summe für jede nicht geleistete Stunde ein. Die
Rückerstattung der Kaution für die geleisteten Arbeitsstunden erfolgt letztmalig zu Beginn der
Jahresabschlussversammlung. Eine teilweise oder sofortige Auszahlung kann, in Absprache
mit dem Schatzmeister, unmittelbar nach Ableistung der Stunden erfolgen. Alle bis zum
letztmaligen Termin nicht ausgezahlten Beträge des laufenden Kalenderjahres behält der
Verein ein, unabhängig davon wie viele Stunden geleistet wurden. Eine Gutschrift für das
Folgejahr ist nicht vorgesehen. Vorstandsmitglieder und Fischereiaufseher des Vereins sind
von der Kaution befreit.
7. Um notwendige Pflege- bzw. Erhaltungsmaßnahmen zu organisieren, legt zum Ableisten der
Arbeitsstunden der Vorstand Termine für Arbeitseinsätze fest, diese sind dem jährlichen
Veranstaltungsplan zu entnehmen. Der Veranstaltungsplan wird den aktiven Mitgliedern bei
der Entrichtung des Jahresbeitrages übergeben und kann zusätzlich auf der Homepage
eingesehen werden.
8. Der Verein erhebt für eine aktive Mitgliedschaft eine Aufnahmegebühr, diese wird sofort nach
Aufnahme in den Verein mit dem kompletten Jahresbeitrag für das dann aktuelle
Kalenderjahr fällig. Die Höhe der Aufnahmegebühr ergibt sich aus der Anlage A zu dieser
Beitragsordnung
9. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergeben sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
10. Mit der vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erhält jedes Mitglied eine
Jahresmarke für den Mitgliedsausweis.
Gemäß §14 des ThürFischGes ist das Angeln im jeweiligen Kalenderjahr erst mit der
vollständigen Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erlaubt.
Jedes aktive Mitglied erhält (gemäß $36 ThuerFischAVO) nach Entrichtung des vollen
Jahresbeitrages (Beiträge und Gebühren gemäß Anlage A) einen Erlaubnisschein zum
Fischfang. Da dieser auch das Fangbuch des ASV Treffurt e.V. enthält, ist dieser nach Ablauf
der Geltungsdauer dem Vorstand zu übergeben (§9(1) ThuerFischAVO / § 14 Abs. 1
ThürFischG).
Gemäß §14 des ThürFischGes ist dieser neben dem Fischereischein bei der Ausübung der
Fischerei ständig bei sich zu führen.
11. Die Vereinssatzung regelt die Aufnahme neuer Mitglieder, den Vereinsaustritt sowie den
Ausschluss von Mitgliedern. Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung
bereits geleisteter Beiträge.
12. Gemäß Satzung sind bei der Mitgliederversammlung nur aktive Mitglieder stimmberechtigt
13. Über alle in dieser Beitragsordnung nicht geregelten Vorfälle entscheidet der Vorstand.
14. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand in einer Sitzung, gemäß §10 der
Satzung, per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich
dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
VI. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Beitragsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Vorstand ist dann
berechtigt und verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen in solche zu ändern, die dem
verfolgten Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommen.
Anlage A
Höhe der Beiträge:
a. Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder: 100,00€
b. Für aktive erwachsene Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 75,00€
c. Für aktive jugendliche Mitglieder und Auszubildende: 25,00€
d. Für ruhende Mitgliedschaft: 30,00€
e. Anzahl zu leistender Arbeitsstunden für aktive Mitglieder: 6
f. Kaution für zu leistende Arbeitsstunden. 20,00€ pro Stunde
(in Summe: 120,00€)
g. Für passive Mitglieder (Fördermitglieder): der Beitrag wird von diesen
Mitgliedern selbst festgelegt
h. Verzugsbeitrag: 5,00 €(pro Monat)
Download: Beitragsordnung