Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am Freitag den 12.01.2024, einstimmig mit den anwesenden Vorstandsmitgliedern, folgenden Beschluss gefasst und
die Gewässerordnung wird laut Beschluss in VII Punkt 11um folgendes ergänzt:
Während der Schonzeit des Hechtes vom 15.02. bis 30.04 eines jeden Jahres,
ist das Angeln, an allen stehenden Gewässern des ASV Treffurt e.V.
- mit künstlichen Raubfischködern wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Twister, Streamer und Dropshot
sowie:
- mit natürlichen Raubfischködern wie Köderfisch und Fetzenköder
und die Verwendung von Drillingen verboten.
Dies tritt mit dieser Veröffentlichung sofort in Kraft.