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Vorstandsbeschluss vom 12.01.2024


Der Vorstand hat auf seiner Sitzung am Freitag den 12.01.2024, einstimmig mit den anwesenden Vorstandsmitgliedern, folgenden Beschluss gefasst und

die Gewässerordnung wird laut Beschluss in VII Punkt 11um folgendes ergänzt:

Während der Schonzeit des Hechtes vom 15.02. bis 30.04 eines jeden Jahres,

ist das Angeln, an allen stehenden Gewässern des ASV Treffurt e.V.

  • mit künstlichen Raubfischködern wie Blinker, Spinner, Wobbler, Gummifisch, Twister, Streamer und Dropshot

sowie:

  • mit natürlichen Raubfischködern wie Köderfisch und Fetzenköder

und die Verwendung von Drillingen verboten.

Dies tritt mit dieser Veröffentlichung sofort in Kraft.