Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 24.11.2018

Hier eine Übersicht der Beschlüsse der Mitglieder aus der Jahresabschlußversammlung vom 24.11.2018

 

 Jahresbeitrag für das Kalenderjahr 2019:

 

für die aktive Mitgliedschaft (Vollzahler u. Rentner)  75,00 €,                                                               Kaution für die Pflichtarbeitsstunden 20,00 € pro Stunde,

6 zu leistende Pflichtarbeitsstunden (somit 120,00 € Kaution wird im Voraus kassiert)

ruhende Mitgliedschaft 30,00 €

Schüler/Studenten 25,00 € 

Andere Beiträge und Gebühren bleiben unverändert.

 

Angelverbot zu Vereinsveranstaltungen:

 

Ab dem 01.01.2019 herrscht ein Angelverbot zu folgenden Vereinsveranstaltungen:

Anangeln, Abangeln, Königsangeln sowie dem Sommerfest des Vereins.

 

 

 

Anfütterverbot:

 

Hinweis:

 Gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet „Werraaue Treffurt“, ist ein Anfüttern

im Naturschutzgebiet untersagt. Dieses Verbot ist auch Bestandteil unserer

Pachtverträge für die dort befindlichen Teiche und es beinhaltet auch die Schuttgrube.

 

Durch Beschluss der Mitglieder am 24.11.2018  wird dies nun um folgendes erweitert:

Das Anfüttern in den stehenden Gewässern des ASV Treffurt ist

grundsätzlich verboten.

Die Benutzung eines Futterkorbes oder vergleichbarer Montagen ist erlaubt.

Gestattet ist die Benutzung von allen natürlichen Futtermitteln

(Mais, Partikelfutter (Grundfutter)).

Das Angeln mit „künstlichen“ Futtermitteln (z.B.: „Boilies“ oder „Frolic“) ist gestattet

 

Und zur Wiederholung, dieser Beschluss umfasst alle außerhalb des NSG

befindlichen stehenden Gewässern. Innerhalb des Naturschutzgebietes ist das

 Anfüttern seit Bestehen des NSG untersagt.