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Befahren von Landwirtschaftliche Nutz- und Grünflächen

Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass das Befahren, das Betreten sowie das Campen von und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie Grünflächen, welche zur Futtergewinnung dienen, verboten ist, da wir, als Angler nur ein Betretungsrecht im Uferbereich haben.

 Wir bitten um Beachtung!

 Der Vorstand