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Beschlüsse der Jahresabschlussversammlung 2025

Änderungen in den Verordnungen des ASV Treffurt 1934 e.V. 2025


In der Mitgliederversammlung zum Jahresabschluss (Jahresabschlussversammlung) wurden durch die anwesenden Mitglieder folgende Abstimmungen getroffen:


Änderungen der Beitragsordnung für 2026
Änderungen zum Mitgliedsbeitrag:
Anlage A
Höhe der Beiträge:
a. Aufnahmegebühr für aktive Mitglieder: 100,00€
b. Für aktive erwachsene Mitglieder (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) 100,00€
c. Für aktive jugendliche Mitglieder und Auszubildende: 35,00€
d. Für ruhende Mitgliedschaft: 40,00€
e. Anzahl zu leistender Arbeitsstunden für aktive Mitglieder: 9
a. Kaution für zu leistende Arbeitsstunden. 20,00€ pro Stunde (in Summe: 180,00€)
f. Für passive Mitglieder (Fördermitglieder): der Beitrag wird von diesen Mitgliedern selbst festgelegt
g. Verzugsbeitrag: 5,00 € (pro Monat)
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Änderungen der Gewässerordnung 2025
9. Fangbegrenzung Beim Angeln an den Gewässern des ASV Treffurt e.V. dürfen je Angeltag (Kalendertag) insgesamt maximal vier (4) Feinfische nachstehender Arten gefangen und behalten werden, davon höchstens:

1 Hecht
1 Zander
2 Karpfen 
1 Forelle
2 Schleien
1 Graskarpfen
2 Aale (gemäß $3(6) ThürFischAVO)


12. Anfüttern
Im NSG Werraaue besteht gemäß Naturschutzgebietsverordnung ein grundsätzliches Anfütterverbot!
Mit Mitgliederbeschluss vom 22.11.2025 gilt in allen anderen stehenden Gewässern des ASV-Treffurt außerhalb des Naturschutzgebietes ebenso ein grundsätzliches Anfütterverbot.
Während des Ansitzangelns gilt hier die Ausnahme von Montagen wie Futterkorb o.ä. die mit der Handangel ausgebracht werden. In den stehenden Gewässern außerhalb des Naturschutzgebietes ist das Ausbringen von Partikelfutter in geringen Mengen per Hand gestattet.